Harro von Have
Harro von Have ist einer der führenden deutschen Medienrechtsanwälte im Unterhaltungsgeschäft. Er vertritt deutsche und internationale Filmproduktions- und Filmverleihfirmen, Sendeunternehmen und bekannte Persönlichkeiten im Film und Fernsehen. Zu seinen Mandanten zählen profilierte Filmschaffende wie Hape Kerkeling, Otto Waalkes, Oliver Masucci, Oskar Roehler und Fatih Akin. Er verfügt über mehr als dreißig Jahre Erfahrung und hat sich auf Medienrecht, Filmfinanzierung sowie Presserecht und Persönlichkeitsrechtsschutz spezialisiert. Von Wirtschaftskanzleiführern wird Harro von Have regelmäßig unter den am häufigsten empfohlenen Anwälten im Film- und Fernsehgeschäft geführt. Er war beratend an über 150 Filmen beteiligt, darunter Welterfolge wie „Im Westen nichts Neues“, „Aus dem Nichts“, „Ein Hologramm für den König“ und „A Most Wanted Man“
Nachdem er zunächst in einer renommierten Hamburger Wirtschaftskanzlei tätig war, gründete er mit 3 Partnern 1990 u.A. unter seinem Namen eine spezialisierte Medienrechtskanzlei und baute dort dreißig Jahre lang das Filmteam auf. Seit 2020 führt er seine Praxis mit dem Fokus der Vertretung von Filmschaffenden unter der Firma VON HAVE FEY in einem Team aus 7 angesehenen Medienrechtsexperten fort.
Harro von Have ist Mitglied des Kuratoriums und als Dozent sowie im Beirat Film an der Hamburg Media School (HMS) tätig. Er hat verschiedene Standardwerke zu seinem Spezialgebiet publiziert, darunter den Kommentar zum Filmförderungsgesetz (C.H. Beck Verlag, 2005), einschlägige Kapitel zur Filmfinanzierung und Filmförderung im „Handbuch des Film-, Fernseh- und Videorechts“ (Hrsg. von Hartlieb/Schwarz, C.H. Beck Verlag, 2021) sowie regelmäßige Beiträge in verschiedenen Fachzeitschriften. Er hält Vorträge auf nationalen und internationalen Fachveranstaltungen.
Harro von Have ist Produzent mehrerer preisgekrönter Spielfilme.
Er lebt in Hamburg.