Sebastian Gorski kommentiert jüngste Rechtsprechung zur Löschung von Facebook-Inhalten in Zeitschrift für Urheber- und Medienrecht
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat in einer interessanten Entscheidung Ende Juni vergangenen Jahres festgestellt, dass Facebook selbst dann das Recht habe Postings von Nutzern zu löschen, die gegen die Gemeinschaftsstandards des sozialen Netzwerks verstoßen, wenn die zugrunde liegenden AGB-Regelungen teilweise unwirksam seien. Dies sei aus einer sog. ergänzenden Vertragsauslegung abzuleiten.
In der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift für Urheber- und Medienrecht (ZUM-RD) kommentiert Gorski die Entscheidung kritisch. Unter der Überschrift „Was Facebook löschen dürfen will. Und was es löschen müssen sollte.“ erinnert er auch daran, in welchem Umfang soziale Netze wie Facebook nicht nur zur Löschung berechtigt, sondern vor allem auch verpflichtet sind. Den in ZUM-RD 2022, 646 ff. veröffentlichten Beitrag finden Sie hier: